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Kindersparplan

Der Führerschein zum 18. oder eine Auslandsreise nach dem Abitur oder im Studium. Eltern wünschen sich für ihre Kinder ein sorgenfreies Leben, finanzielle Freiheit und die Erfüllung großer Träume. Wie Du einen effektiven Kindersparplan für Deine Kleinsten organisieren kannst, erklären wir Dir hier.

Wie und wann starte ich einen Kindersparplan?

Am besten ist es, so früh wie möglich mit dem Sparen für die Kinder zu beginnen. Denn egal um welche Anlagestrategie es geht, der Zinseszins-Effekt greift stärker, je länger die Laufzeit ist. Aber auch wer noch nicht angefangen hat zu sparen: Besser spät als nie. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und welche Anlagestrategien heute noch gewinnbringend sind.

Klassiker mit Vertrauensvorschuss: Sparbuch, Kinderschutzbrief und Ausbildungsversicherung

Etablierte Anlageformen sind heute kaum noch gewinnbringend. Sowohl Sparbuch, Kinderschutzbrief, als auch Bausparvertrag sind nur mit dem richtigen Zinsniveau rentabel. In Zeiten von Nullzinsen ist das aber leider nicht mehr effektiv. Das Geld auf dem Sparbuch wird ohne nennenswerte Zinsen über die Jahre durch die stetige Inflation leider weniger und verliert so an Kaufkraft.

Genauso unsinnig ist ein Kinderschutzbrief. Dieser kombiniert oft Unfallversicherung mit Ausbildungspolicen und Altersrente. Diese Vermischung ist nicht nur verwirrend, sondern bietet auch nicht genügend Schutz. Viel sinnvoller ist eine separate Versicherung gegen Berufsunfähigkeit oder den Todesfall. Damit ist das Kind viel besser geschützt, als durch eine Versicherung, die ein verstorbenes Elternteil im schlimmsten Fall gar nicht mehr bezahlen kann.

Ähnlich sieht es bei der Ausbildungsversicherung aus. Auch hier wird der Sparplan für die Ausbildung des Kindes mit einer Risikolebensversicherung verknüpft. Ein Pluspunkt ist, dass die Beiträge für die Versicherung vom Versicherungsunternehmen weitergezahlt werden, sollte das Elternteil versterben. Aber auch hier gilt: Sparen und Versichern lieber trennen. Das spart unnötige Kosten uns ist genauso sicher.

Wie steht es um das Tagesgeldkonto?

Für eine kurzfristige Geldanlage eignet sich ein Tagesgeldkonto gut. Die Zinsen sind in der Regel höher, als bei einem normalen Girokonto. Allerdings kann das Geldinstitut die Höhe des Zinssatzes jederzeit nach oben oder unten ändern. Für eine langfristige Geldanlage ist diese Form also nicht geeignet.

Zeitgemäßer Kindersparplan: Juniordepot, ETFs, Aktien und Co.

Was ist ein Juniordepot?

Ein Junior-Depot ist im Prinzip nichts anderes als ein Wertpapierdepot, nur dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft. So können Steuerfreibeträge besser genutzt werden und es entfallen Kontoführungsgebühren. Über dieses Konto handelt man mit Wertpapieren. Die wichtigsten Wertpapier-Formen sind Fonds, Aktien und ETFs. Das Depot kann man bei Banken, Online-Brokern und anderen Finanzdienstleistern eröffnen. Die Gebühren und Konditionen können allerdings sehr unterschiedlich sein, also sollte man sich vorher gut informieren. Zusätzlich kann das Hin- und Herwechseln der Anlageklassen langfristig zu hohen Steuern und Gebühren führen. Man sollte daher immer genau über den aktuellen steuerlichen Stand informiert sein und sich regelmäßig weiterbilden.

Ist das Depot eröffnet, entscheidet man sich für verschiedene ETFs, Fonds oder andere Anlagemöglichkeiten.

Kindersparplan mit Fonds 

Fonds bündeln mehrere finanzielle Mittel in einem „Topf“ und werden meist von Fondsmanagern verwaltet. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einen Fonds aufzubauen. Am weitesten verbreitet sind Aktienfonds, bei denen ausschließlich in Aktien investiert wird. Es gibt aber auch Mischformen, bei denen Aktien, Edelmetalle, Immobilien und andere Vermögenwerte zusammenkommen. Diese Fondsarten sind zum Beispiel Hedgefonds, Rohstofffonds oder Immobilienfonds.

Wie bei jeder anderen Geldanlage oder Kinder-Sparplan sollte auch bei den Fonds auf Diversifikation geachtet werden. Schneidet zum Beispiel eine Aktie mal nicht so gut ab, wird die schlechte Performance von den restlichen Investitionen abgefedert.

Kindersparplan mit Aktien

Man kann natürlich auch in einzelne Aktien investieren, die nicht in einem Fonds zusammengefasst sind. Allerdings ist das Risiko verhältnismäßig höher, als bei Fonds und ETFs. Wenn man dennoch in Einzelaktien investieren möchte, sollte man auch hier breit aufgestellt sein. Das heißt verschiedene Unternehmen und verschieden Wirtschaftszweige auswählen. Bei einem Fondssparplan oder ETFs zahlt man für gewöhnlich monatlich ein, was bei Einzelaktien nicht der Fall ist. Für diese Strategie braucht man also gute Disziplin und Durchhaltevermögen.

Kindersparplan mit ETFs (Exchange Traded Funds)

ETFs bilden Indizes nach, zum Beispiel den DAX oder den Dow Jones. Damit sind sie automatisch gestreut, da in den ganzen Markt und nicht in einzelne Unternehmen investiert wird. Trotzdem sollte man auch bei diesem Sparplan in mehrere ETFs invertiert sein. Risikoarme und gleichzeitig grün und nachhaltige ETFs sind zum Beispiel der Nordea Global Climate and Environment Fund (siehe im Chart unten)

oder der Ökovision World. 

Beim Kinder-Sparplan mit ETFs braucht man weniger Kenntnisse, als beim Investieren in einzelne Firmen. Man setzt quasi nur auf das Marktwachstum. Außerdem sind die laufenden Kosten viel geringer, als bei Investitionen in traditionellen Fonds.

Die Anlage in Wertpapiere bietet also mehr Rentabilität als ein Tagesgeldkonto oder ein Sparbuch. Die Beiträge werden üblicherweise monatlich eingezahlt und im besten Fall über mindestens 18 Jahre hinweg. Das Kind kann ab Erreichen der Volljährigkeit auf das Depot zugreifen. Danach haben die Eltern keinen Zugriff mehr auf das Depot, aber auch davor dürfen die Eltern das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden. Es ist ja schließlich für die Zukunft des Sprösslings gedacht.

Das Geld gehört dem Kind

Bei Abschluss eines Kinder-Sparplan können die Eltern entscheiden, ob sie die Anlage auf ihren Namen oder den des Kindes anmelden. In der Regel ist es besser, den Namen des Kindes als Begünstigen anzugeben. Zum einen fallen für Kinder keine Kapitalertragssteuern an und zum anderen gehört somit das angesparte Geld auch wirklich dem Kind. Eltern können in Ausnahmefällen darauf zugreifen, aber im Regelfall sollte das Ersparte nicht angerührt werden, bis das Kind alt genug ist und Zugriff erhält.

Kindergelderhöhung 2021

Im kommenden Jahr erhöhen sich Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag. Zusätzlich bekamen Familien dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie 300 Euro zusätzlich pro Kind. Kindergeld wird in der Regel bis zum 25. Lebensjahr an die Eltern gezahlt. Der Betrag liegt bis 2021 bei 204 Euro für das erste Kind. Im kommenden Jahr erhöht sich der Betrag auf 219 Euro für die ersten beiden Kinder und auf 225 Euro für das dritte und 250 für das vierte Kind.

Der Kinderzuschlag unterstützt alle Eltern, deren Einkommen knapp oberhalb der Hartz-4-Grenze liegt zusätzlich zum Kindergeld. Die Höhe des Zuschlags erhöht sich 2021 von 185 Euro auf 205 Euro.

Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens der Eltern. Der Kinderfreibetrag ist günstiger für Eltern, deren Einkommen in etwa ein zu versteuerndes Einkommen von 64.000 Euro haben, bei Alleinstehenden sind es etwa 34.000 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich von 7812 Euro auf 8388 Euro und lohnt sich vor allem für Besserverdienende, da er die Einkommenssteuer verringert.

Kindergeld-Rente

Eine weitere Möglichkeit einen Kindersparplan einzurichten ist die Kindergeld-Rente. Diese Form ist ein langfristig sinnvoller Weg, Geld für die Zukunft der eigenen Kinder zu sparen.

Der monatliche Kindergeldbeitrag von bald 219 Euro wird direkt vom Staat in einem Fonds- oder ETF- Sparplan angelegt. Der sollte drei bis vier gut gewählte Fonds oder ETFs enthalten. Die Beiträge werden mindestens bis zur Volljährigkeit und sogar bis Ende der Ausbildung vom Staat gezahlt.

Mit dieser Variante können bis zur Volljährigkeit (219 x 18 Jahre + 8% Zinsen) 102684 Euro zusammenkommen. Wenn das erwachsene Kind sich dann dazu entschließt, die monatlichen Raten weiterhin einzuzahlen, können so bis zum Rentenalter über 5 Millionen Euro erreicht werden. (siehe: www.zinsen-berechnen.de)

Die Anlagestrategie setzt natürlich voraus, dass die Eltern auf das Kindergeld im Alltag verzichten können. Findet sich aber ein Weg, das zu bewerkstelligen, kann ein Betrag erreicht werden, der wohl alle vorher vorgestellten Modelle übertrifft.

Aber auch ein Kinder-Sparplan, der sich nicht über den vollen Kindergeldsatz finanziert, erfüllt seinen Zweck und sorgt für die Zukunft Deiner Kinder vor.

Fazit

Die effektivste Art Geld anzulegen, sind erwiesenermaßen ETFs und Fonds. Und die am besten breit gestreut, um Risiken abzufedern, zum Beispiel den MSCI World oder den EuroStoxx 50.

Mit einer Rendite von 8 bis 9% und einer monatlichen Einzahlung von 100€, könnten so schon beim 18. Über 50.000€ zusammenkommen.

Eine Möglichkeit den monatlichen Beitrag automatisch zu sparen und anzulegen ist die Kindergeldrente. Der monatliche Kindergeldbeitrag vom Staat wird direkt in ausgewählte ETFs und Fonds eingezahlt.

Sollte sich das erwachsene Kind schließlich entscheiden, den monatlichen Beitrag bis zum Renteneintritt weiterzuzahlen, können bis dahin über 1,3 Millionen Euro
zusammengespart werden.

Wenn Du wissen willst, wie Du am besten für Deine Kinder vorsorgen kannst, welche Variante für dich steuerlich sinnvoll, preisgünstig, sowie transparent ist, dann kontaktiere uns gerne hier über unsere Webseite und wir beraten dich gerne zu dem perfekten Kinder-Sparplan für Deine Liebsten.

Weitere Quellen und Informationen zum Kindersparplan bei Deinem/r MyGreenFinance BeraterIn:

https://www.focus.de/familie/eltern/familienfinanzierung/taschengeld-verpflegung-klamotten-spielzeug-das-kostet-ein-kind-bis-zum-18-jahr-pro-monat_id_11222568.html

https://www.focus.de/finanzen/experten/so-funktioniert-die-kindergeld-rente-775-000-euro-fuer-die-altersvorsorge_id_7210867.html

Abschaffung Solidaritätsbeitrag

2021 wird für 90 Prozent aller Deutschen der Soli-Beitrag wegfallen. Das hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit Finanzminister Olaf Scholz 2019 entschieden. Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wird seit der Einführung 1991 kontrovers diskutiert. Drei Jahrzehnte später erfüllt sich diese Forderung nun für viele.

Was ist eigentlich der Solidaritätsbeitrag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die als Steuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird. Er wurde Mitte 1991 eingeführt und sollte Kosten decken, die Deutschland im Zusammenhang mit dem zweiten Golfkrieg hatte. Außerdem sollte der Zuschlag Länder in Mittel-, Süd- und Osteuropa unterstützen.

Die Zahlungen wurden auf ein Jahr befristet und endeten so Mitte 1992. In den folgenden zwei Jahren wurde kein Soli erhoben. 1995 wurde er schließlich wieder eingeführt und betrug bis 1997 7,5 Prozent. Der Soli finanzierte die Kosten der Deutschen Einheit und Erblastschulden. 1998 senkte sich der Satz dann auf 5,5 Prozent und hat sich seitdem nich geändert. Der ursprünglich auf ein Jahr festgelegte Soli entwickelte sich schließlich zu einer Dauerabgabe und besteht nun seit drei Jahrzehnten.

Diskussionen über Verfassungsmäßigkeit

Der Solidaritätsbeitrag wird seit seiner Einführung verfassungsrechtlich diskutiert. Der Bund für Steuerzahler hat bereits 2006 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Daraufhin hat das Bundesfinanzministerium für Finanzen die Landesfinanzbehörden angewiesen, bis zur Entscheidung den Soli nur noch vorläufig vorzunehmen. 2008 wurde die Vorläufigkeit wieder aufgehoben, nachdem der Antrag abgelehnt wurde.

Auch das niedersächsische Finanzgericht hält den Soli seit 2007 für verfassungswidrig und fordert die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags. Die Klage wurde jedoch 2010 abgelehnt. 2013 hat das Finanzgericht die Klage erneut zur Prüfung vorgelegt und seit 2014 läuft das Verfahren.

Warum wird der Solidaritätsbeitrag nun abgeschafft?

Das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) hat Ende 2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätsbeitrags beschlossen. Die Freigrenze wird stark angehoben und entlastet somit 90 Prozent der Steuerzahler.

Anlass für die Abschaffung ist neben der jahrelangen Diskussion das Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019. Dieser unterstützte die neuen Bundesländer. Laut Scholz sind die Kosten der Wiedervereinigung nun in weiten Teilen gedeckt, was Anlass für die Abschaffung des Soli ist. Die Teilabschaffung begründet er damit, dass die verbliebenen Kosten für die Ostländer „von denen geschultert werden, die mehr haben als andere“.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält die Teilabschaffung für unfair und fordert ebenfalls eine Entlastung der oberen 10 Prozent.

Ein Gutachten des Bundesrechnungshofes spricht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen für eine vollständige Abschaffung bis spätestens Ende des Finanzplanungszeitraums 2023 aus.

Wer Profitiert von der Abschaffung des Solidaritätsbeitrag?

Hauptsächlich profitieren Klein- und Mittelverdiener, deren Einkommen unter der neuen Freigrenze von etwa 62.000 EUR im Jahr liegt. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge entsprechend.

Die Grenze der zu zahlende Lohn- und Einkommenssteuer liegt bis Ende 2020 bei 972 EUR für die Einzelveranlagung und bei 1.944 EUR für die Zusammenveranlagung. Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer. Kinderfreibeträge und Kindergeld werden beim zu versteuernden Einkommen berücksichtigt.

Die Freigrenze wird 2021 auf 16.127 Euro für die Einzelveranlagung angehoben. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge entsprechend. Außerdem schließt sich an die neue Grenze eine Milderungszone an, die verhindert, dass sofort der volle Soli-Betrag erhoben wird. Zu der Milderungszone gehören Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von knapp 110.000 EUR und Familien mit Alleinverdiener und zwei Kindern, die bis zu 221.000 EUR Einkommen haben. Wer über der Grenze liegt, muss den vollen Zuschlag zahlen.

Die Grenzen stellen nur einen Richtwert dar, weil steuerliche Abzüge sehr unterschiedlich ausfallen können. Wer es genau wissen möchte, kann das mit dem Soli-Rechner herausfinden, der am Ende dieser Seite steht.

Neben Privatpersonen profitieren auch etwa 88 Prozent der Gewerbetreibenden Soli-Zahler von der Abschaffung, zum Beispiel selbstständige Handwerker. Vorausgesetzt sie erzielen ausschließlich Gewerbeeinkünfte und ihre Gewinne liegen unterhalb der Freigrenze.

Quelle: https://de.statista.com/infografik/19041/steuerentlastung-durch-wegfall-des-solidaritaetszuschlags/

Zwei Beispiele: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich. (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388)

Mit dem Soli-Rechner kann man ganz einfach vergleichen, wie viel unterm Strich nächstes Jahr übrigbleibt: https://www.smart-rechner.de/soli/rechner.php

Wer profitiert nicht?

Unternehmer und gut verdienende Facharbeiter, deren Einkommen die Grenze von knapp 97.000 EUR überschreitet, müssen den vollen Solidaritätsbeitrag zahlen. Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft Mario Ohoven will sogar verfassungsrechtlich dagegen vorgehen. In seinen Augen verstößt die Teilabschaffung gegen die Verfassung. Der Soli sei für Besserverdiener eine Strafsteuer. Sein Verband hat bereits eine Verfassungsbeschwerde erarbeitet. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ebenfalls eine Klage vor dem Finanzgericht Nürnberg.

Der Steuersatz der Körperschaftssteuer für Kapitalerträge bleibt unverändert, sodass Kapitalanleger und Kapitalgesellschaften nicht von dem neuen Gesetz profitieren.

Die Bemessung des Solidaritätsbeitrags regelt das Solidaritätszuschlaggesetz. Der Soli ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu. Sie ist nicht zweckgebunden und kann für alle anfallenden Ausgaben genutzt werden.

Durch die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags entfallen für das Jahr 2021 etwa 10 Milliarden Euro, also ungefähr die Hälfte des aktuellen jährlichen Aufkommens von knapp 19 Milliarden Euro.

Die Ersparnis des Solidaritätsbeitrags sinnvoll nutzen

Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hat ergeben, dass mehr als dir Hälfte der Deutschen den gesparten Soli-Beitrag sparen möchten, anstatt ihn auszugeben. Vor allem junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren wollen die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags nutzen und mit dem Sparen anfangen. Andere, die schon einen Sparvertrag haben, möchten diesen aufstocken. Mit zunehmendem Alter nimmt die Absicht ab, den gesparten Soli anzulegen.

Eine durchschnittlichen Ersparnis von 20 bis 25 Euro im Monat macht sich im Portemonnaie der meisten wahrscheinlich kaum bemerkbar. In einer guten Anlagestrategie kann er allerdings viel bewirken.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Solidaritätsbeitrag anzulegen. Wer schnell hohe Gewinne erzielen möchte, kann in kurz- und mittelfristige Finanzprodukte investieren. Dafür sollte man sich allerdings mit den Marktentwicklungen beschäftigen und sich dem Risiko bewusst sein.

Der sicherste Weg für einen langfristigen Vermögensaufbau, ist die Anlage in gut gestreute ETFs und Fonds. Die breite Streuung fängt Risiken ab, verringert aber auch die Marge der Gewinne. Durch den Zinseszins-Effekt von 8 % kann jedoch aus einer monatlichen Einzahlung von 25 EUR über eine Laufzeit von 30 Jahren eine Summe von ca. 35500 angespart werden. Bei einer Einzahlung von insgesamt 9000€. (25€ x 12 x 30 Jahre)

Außerdem eigenen sich für einen langfristigen Vermögensaufbau Immobilien und feste Werte. Wohnraum wird immer teuerer, also auch die Immobilienwerte. Wer also das Kapital für eine Immobilie hat, sollte das als Anlagestrategie in Betracht ziehen. Neben der Wertsteigerung kommt noch der Fakt hinzu, dass Immobilien Sachanlagen sind und nicht “nur” auf dem Papier existieren.

Wenn Du wissen willst, wie Du deine Ersparnis oder Entlastung sinnvoll anlegen kannst, kontaktiere uns per Mail oder über unsere Webseite. 

Solidaritätszuschlag 2021

Kein Solidaritätszuschlag Bis 62.127€ (single)
Kein Solidaritätszuschlag Bis 124.254€ (verheiratet)

SOIZ zwischen 0€ 1734€ (single) / 3484€ (verheiratet)

Solidaritätszuschlag von 62.127€ bis 96.822 €
Solidaritätszuschlag von 124.254€ bis 193.644€

SOIZ von 5,5% der Einkommenssteuer

Solidaritätszuschlag ab 96.822 €
Solidaritätszuschlag ab 193.644€
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