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Vermögenssteuer in Deutschland

Die Vermögenssteuer ist aktuell wieder in der Diskussion, denn die Corona-Pandemie kostet den deutschen Staat weiterhin viel Geld, die in den Erhalt und Aufbau der Wirtschaft investiert werden muss. Es werden immer neue Kredite aufgenommen, um die Kosten zu decken. Eine Überlegung ist, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Ob das nötig und sinnvoll ist, erfährst Du hier. 

Was ist eine Vermögensteuer? 

Vermögensteuern gibt es schon seit der Zeit der Antike. In Deutschland wurde sie erstmalig 1893 mit dem Preußischen Ergänzungssteuergesetz eingeführt. Damals wurde die Steuer in Form von Vermögensabgaben gezahlt und sollte die Wehrmacht unterstützten. Nach dem ersten und zweiten Weltkrieg diente das Reichsnotopfer zur Unterstützung des Staates in der Nachkriegszeit. 

Die Vermögensteuer wie wir sie heute kennen, wurde 1952 eingeführt und hatte bis 1997 Bestand. Sie besteuert nach Abzug der Schulden das übrigbleibende Reinvermögen. Dazu zählen Immobilien, Sparguthaben, Wertdepots, Lebensversicherungen und andere Wertanlagen. Seitdem wird die Zahlung nicht mehr erhoben, das Gesetz ist allerdings noch in Kraft. 

Nun wird aufgrund der enormen Kosten durch die Corona-Pandemie eine Neueinführung der Vermögensteuer diskutiert.

Was sagen die Parteien zur Vermögenssteuer?

Die Grünen fordern eine zusätzliche Steuer (die sogenannte Vermögenssteuer) von einem Prozent auf alle privaten Vermögenswerte ab zwei Millionen Euro. Die erwarteten Einnahmen betragen etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr. 

Die Linke dagegen fordert eine einmalige Abgabe auf Vermögenswerte nach Abzug eines Freibetrags. Bei privaten Vermögen soll der Freibetrag bei 2 Millionen und bei Betriebsvermögen bei fünf Millionen liegen. Die Abgabe zwischen zehn und 30 Prozent muss nicht sofort gezahlt werden müssen, sondern kann auch über 20 Jahre verteilt werden. Diese einmalige Vermögensabgabe ist in Artikel 106 des Grundgesetzes in einer Notsituation des Staates möglich, allerdings nur wenn weder eine allgemeine Steuererhöhung noch die Aufnahme von Krediten möglich ist. Diese Voraussetzung ist laut Kritikern nicht gegeben, da der Staat offensichtlich noch finanzielle Mittel zur Verfügung hat. 

CDU und FDP halten die Neueinführung einer Vermögensteuer für veraltet. Christian Lindner schätzt die Erhebungskosten einer solchen Steuer höher ein, als die Einnahmen selbst.

Hinzu kommt, dass die Vermögensteuer nur noch in drei Ländern in Europa besteht und Kritiker diese Maßnahme als einen Schritt zurück ansehen.

Eine mögliche Reaktion von Betroffenen der Vermögensteuer könnte sein, weniger Geld zu investieren oder einfach nicht in Deutschland. Auch besteht die Gefahr der Steuervermeidung und in folge dessen ebenso keinen Gewinn für den Staat. 

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Neuverschuldung in 2021

Nach 17 Stunden Diskussionen des Haushaltsausschusses wurde der Etatentwurf für 2021 verabschiedet. Der deutsche Staat wird in diesem Jahr fast 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um die Kosten der Corona-Pandemie zu decken. 

Allein für den Corona-Impfstoff sind etwa 2,7 Milliarden Euro eingeplant. Den Beschluss befürworten jedoch nicht alle. Laut FDP-Haushälter Otto Fricke sei die Neuverschuldung doppelt so hoch wie nötig und komme einem „Blankoscheck“ gleich. Die hohe Neuverschuldung birgt außerdem das Risiko von Steuererhöhungen in den kommenden Jahren. 

Corona und Schuldenbremse

Die Verabschiedung des neuen Haushalts für 2021 wirft erneut die Diskussion um die Schuldenbremse auf. Diese wurde erstmals 2009 eingeführt, um die Staatsverschuldung Deutschlands einzugrenzen. Diese Regelung verbietet den Ländern eine Neuverschuldung und beschränkt die staatliche Neuverschuldung auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ausgenommen sind Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen. Die Corona-Pandemie fällt aktuell genau in diese Ausnahme, weshalb die Schuldenbremse aktuell ausgesetzt wird. Dennoch ist sie im Grundgesetz verankert. 

Nun fordern einige Parteien die Abschaffung der Schuldenbremse und somit eine Änderung des Grundgesetzes. Die CDU bekennt sich klar gegen die Abschaffung. Die Schuldenbremse habe es Deutschland ermöglicht, in der aktuellen Krise finanziell handlungsfähig zu sein. Außerdem stehe Deutschland für finanzielle Seriosität und sei damit ein gutes Vorbild für Europa. 

Befürworter der Abschaffung führen an, dass die Corona-Pandemie eine Einhaltung der Schuldenbremse auch in den kommenden Jahren gar nicht möglich mache. Die Grünen sehen die wirtschaftliche Erholung ab 2022 durch die dann wieder geltende Schuldenbremse gefährdet. Zudem verhindere die Regelung wichtige und lang überfällige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Nachhaltigkeit und sei damit volkswirtschaftlich kontraproduktiv.

Finanzhilfen durch die EZB 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts der weiter angeschlagenen Wirtschaft beschlossen, weitere 500 Milliarden Euro bereitzustellen und Anleihen des Krisenprogramms PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) zu kaufen. Damit erhöht sich die Finanzspritze von 1,35 auf 1,85 Billionen Euro. Zudem hat die EZB auch eine Verlängerung um neun Monate bis März 2022 festgelegt. Dieser Entscheidung stimmen allerdings nicht alle zu, denn der bisherige Rahmen des Krisenprogramms sei erst bis zur Hälfte ausgeschöpft. Die Entscheidung verhindere eine absehbare Normalisierung der Geldpolitik. 

Der digitale Euro

Unser Ausgabeverhalten hat sich durch die Digitalisierung und neue Bezahlmethoden in den letzten Jahren sehr geändert. Der Trend geht weg vom Bargeld und zu elektronischen Zahlungsmitteln. Während der Corona-Pandemie verstärkt sich dieser Trend, da die Menschen sich mit kontaktlosem Zahlen sicherer fühlen. In Ländern wie Schweden und China ist Bargeld schon lange am Verschwinden. 

Die EZB arbeitet deshalb an dem digitalen Euro. Denn auch in den Euro-Ländern wird Bargeld voraussichtlich immer mehr an Bedeutung verlieren. Die Idee eines digitalen Euros gibt es schon lange. China und Schweden haben auch schon Projekte diesbezüglich auf den Markt gebracht. Für den Euro könnte ein entsprechendes Projekt kommenden Sommer spruchreif sein. 

Doch was ist ein digitaler Euro überhaupt?

Der digitale Euro soll das jetzige Geld nicht ersetzen, sondern als Ergänzung gedacht sein. Zukünftig wird Bargeld kaum noch Bedeutung und die EZB damit platt gesagt keinen Job mehr haben. Dann hätten private Banken allerdings eine Marktmacht, die nicht mehr durch die Regulierungsmacht der EZB begrenzt wird. Der digitale Euro bietet dann eine Alternative für die Menschen. Die Test-Einführung eines Projektes in kommendem Sommer setzt laut Prof. Ulrich Bindseil ein Zeichen für den Fortschritt und die europäische Integration. 

Der digitale Euro ist nicht zu verwechseln mit der elektronischen Zahlung, wie wir sie jetzt kennen. Elektronische Zahlungen sind im Moment immer mit dem entsprechenden Girokonto verknüpft, welches bei einer Bank angelegt ist. Der digitale Euro soll direkt von der EZB ausgegeben werden und somit unabhängig von privaten Banken sein. Alle Zahlungen mit dem digitalen Euro sollen kostenlos sein und schneller abgewickelt werden, als bei privaten Banken. So vereint der digitale Euro die Effizienz einer elektronischen Zahlung mit der Sicherheit von Zentralbankgeld.

Bindseil betont, das geplante Projekt soll das Bargeld nicht abschaffen. Der Prozess der Einführung wird aber einige Jahre dauern und wenn zukünftig das Bargeld an Bedeutung verliert, ist der digitale Euro ausgereift und nutzungsfähig. In der Nutzung wird der Endverbraucher kaum einen Unterschied zu elektronischen Zahlungen momentan merken.

Berufsunfähigkeitsversicherung


Was passiert, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und berufsunfähig werde? Auf diese Frage sollte jeder und jede eine Antwort haben: eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und je früher desto besser, denn desto günstiger werden die Beiträge und desto länger ist man geschützt.

Wann braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt?

Berufsunfähig ist man, wenn man seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder wegen einer dauerhaften Krankheit nicht mehr ausüben kann. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Der heutzutage häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen. Andere häufige körperliche Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen sind zum Beispiel starke Einschränkungen des Bewegungsapparates und Krebs. Unfälle als Ursache werden dagegen immer seltener. 

Je nach dem wie stark die Folgen von Krankheit oder Unfall sind, kann man entweder eine volle oder eine teilweise Berufsunfähigkeit erleiden. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich immer auf den ausgeübten beziehungsweise gelernten Beruf. Im Gegensatz dazu gibt es noch die Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet, dass die betroffene Person auf unbestimmte Zeit nicht fähig ist, mehr als drei Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachzugehen unabhängig vom Berufsfeld.

Wer entscheidet über eine Berufsunfähigkeit?

Laut Gesetz zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ein Arzt oder Gutachter eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent diagnostiziert. Diese 50 Prozent werden individuell ermittelt und hängen vorrangig mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zusammen. Eine wichtige Orientierung ist die Anzahl der Arbeitsstunden, die man vor und nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gearbeitet hat. Wenn von diesen nur noch zu maximal die Hälfte der Zeit geleistet werden können, zählt das als arbeitsunfähig. 

Aber natürlich spielt auch die Art und Dauer der Erkrankung eine wichtige Rolle und die verordnete Behandlung. Das diagnostiziert der behandelnde Arzt, aber über die tatsächliche Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheidet der Versicherer. 

Gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Der Staat beziehungsweise die Krankenkasse zahlt zumindest ein Krankengeld im Falle eines längeren Arbeitsausfalls. Die Höhe dieses Krankengeldes entspricht höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Durch den Abzug der Sozialversicherung bleiben am Ende effektiv etwa 76 Prozent des Nettogehalts übrig. Allerdings ist die maximale Dauer der Zahlung auf etwa anderthalb Jahre beschränkt.

Nach dieser Zeit erhält man nur weiterhin Leistungen vom Staat, wenn eine Erwerbsunfähigkeit attestiert werden kann. Kann der Betroffene das nicht, kann aber auch nicht in dem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten, muss er oder sie sich einen anderen Job suchen. 

Wie funktioniert eine private BU?

Eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit funktioniert im Prinzip wie jede andere Versicherung. Die Versicherten zahlen einen monatlichen Beitrag und sind so für den Ernstfall abgesichert. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte etwa 70-80 Prozent des Nettogehalts abdecken.

Bei Vertragsabschluss wird über die Dauer und Höhe der Versicherung entschieden, ebenso über die Höhe und Art der monatlichen Zahlungen und die Höhe der Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit. Diese Stellschrauben sind individuell je nach Alter bei Abschluss, Beruf und Risiko. Um eine solche BU-Versicherung abzuschließen, braucht man ein gesundheitliches Gutachten, das über das zu erwartende gesundheitliche Risiko Auskunft gibt. 

Zahlt die Versicherung bei Langzeitschäden durch eine Corona-Infektion oder Impfung?

In der Regel werden bei Vertragsabschluss alle Eventualitäten schriftlich festgehalten und somit alle Fälle bei denen eine Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. So ist zum Beispiel oft eine Infektionsschutzklausel in einer BU enthalten. Das bedeutet, dass auch die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Infektion abgesichert ist. Der genaue Wortlaut kann je nach Versicherer abweichen und sollte daher sehr gründlich geprüft werden.

Laut Definition ist der oder die Betroffene somit auch vor der Berufsunfähigkeit durch Folgeschäden nach einer Corona-Infektion geschützt. Doch wie ist es mit Schäden durch die Impfung?

Grundsätzliche Nebenwirkungen von Impfungen wie Fieber oder Kopfschmerzen werden natürlich nicht abgesichert. Bei Langzeitschäden und Beeinträchtigungen der betroffenen Person kann aber ein Versicherungsschutz fällig werden. Das muss allerdings in den Versicherungsbedingungen klar festgehalten werden.

Bei vielen Versicherer, die Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfallversicherungen anbieten, ist ein solcher Impfschutz schon enthalten. Dieser sichert dann gegen jede Art von Impfschaden ab, also auch gegen mögliche Folgen der Corona-Impfung. Wer jetzt erst eine Versicherung abschließen möchte, sollte also unbedingt auf den Impfschutz und die Konditionen achten.

Außerdem sollte man bei Vertragsabschluss stets korrekte Angaben machen und der Anzeigepflicht als Vertragsnehmer nachkommen. Sonst riskiert man im schlimmsten Fall eine Verweigerung der Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge?

Je nach Beruf berechnet sich der Versicherungsbeitrag. Anwälte, Ärzte und Berater gehören zum Beispiel zur Gruppe mit geringem Risiko. Altenpfleger, Künstler und Handwerker werden dagegen als risikoreichere Berufe eingestuft. 

Die Risikoeinstufung des Berufs ist aber nicht allein entscheidend. Der Gesundheitszustand des zu Versichernden zum Zeitpunkt des Eintritts hat großen Einfluss auf die Beitragshöhe. In jungen Jahren haben die meisten noch keine Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte hinter sich. 

Zudem zahlen junge Menschen über einen längeren Zeitraum ein, als ältere und können deshalb ihre monatlichen Beiträge in der Regel gering halten. Auch deshalb ist eine frühzeitige Entscheidung von Vorteil.

Gesundheitliche Faktoren sind zum Beispiel genetische Prädispositionen oder gefährliche Hobbys. Starkes Übergewicht oder psychische Erkrankungen können zu einem Risikozuschlag führen. Versicherungsunternehmen können individuell entscheiden, ob sie gegen gewisse Gesundheitsrisiken gar nicht versichern. Menschen mit Rückenbeschwerden werden beispielsweise häufig nicht gegen Wirbelsäulenerkrankungen abgesichert. Auch psychische Erkrankungen können als Ausschlusskriterien gelten.

Außerdem entscheidet natürlich die Höhe des derzeitigen Einkommens über die Höhe der monatlichen Beiträge, ebenso wie das Alter bis zu dem die Versicherung laufen soll. 

Was wenn ich noch gar keinen Beruf habe?

Bei Studierenden und Auszubildenden wird der angestrebte Beruf als Referenz genommen. Das muss schriftlich bei Vertragsabschluss festgehalten sein. Einige Versicherer haben keine festgelegte Regelung für Studierende und Auszubildende. In solchen Fällen kann eigenständig die angestrebte Berufswahl vermerkt werden, um im Ernstfall Streitigkeiten zu vermeiden.

Steht man schon im Berufsleben, wird für die Berufsunfähigkeitsversicherung der ausgeübte beziehungsweise gelernte Beruf als Berechnungsgrundlage genommen.

Welche Tarife gibt es?

Für Auszubildende und Studierende gibt es häufig Einsteiger- oder Startertarife. Der oder die Versicherte startet hier mit einem geringen Monatsbeitrag, der sich über die Jahre erhöht. Sobald es die finanziellen Mittel zulassen, ist es ratsam, in den Normaltarif zu wechseln. Andernfalls bleibt diese Beitragsdynamik über die gesamte Laufzeit erhalten. Der Wechsel zum Normaltarif kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Das sollte man bei der Tarifwahl ist unbedingt beachten, um eine mögliche Erhöhung der Kosten zu vermeiden.

Leistungsdynamik & Gehaltserhöhung

Eine Rente mit Leistungsdynamik bedeutet, dass sich die Rente im Falle der Berufsunfähigkeit jedes Jahr erhöht. Das wirkt zum Beispiel der Inflation entgegen. Allerdings erhöhen sich die zu zahlenden Monatsbeiträge sehr stark. Das kann jede(r) individuell entscheiden und ist natürlich vom Berufsrisiko abhängig. Diese Leistungsdynamik muss allerdings bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Nachträglich kann man das meist nicht mehr anpassen.

Die monatliche Rente kann auch pauschal erhöht werden. Das ist zum Beispiel ratsam bei einem besser bezahlten Job oder einer Gehaltserhöhung. Diese Anpassung erfolgt in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein Beispiel

Beispielhafte Beiträge für eine 19-jährige Studentin, die sich für eine Rente von 1000€ monatlich absichert liegen im besten Fall bei etwa 29 Euro monatlich im ersten Jahr und 42 Euro im 5. Jahr. Bei einem Wechsel zum Normaltarif belaufen sich die Beiträge bis zum Ende der Versicherungslaufzeit (65 J.) auf etwa 106 Euro im Monat. Damit ist die Studentin für einen verhältnismäßig geringen Betrag ihr komplettes Arbeitsleben geschützt vor dem finanziellen Ruin durch Berufsunfähigkeit.

Wenn Du wissen willst, welche Berufsunfähigkeitsversicherung am besten zu Dir passt oder wie Deine Chancen für einen günstigen Tarif stehen, kontaktiere uns gerne hier über mygreenfinance.de.

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Die Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge hat begonnen. Der Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse erhöht sich 2021 bundesweit für alle Versicherten. Welche Kosten das verursacht und warum die Beiträge überhaupt steigen, erklären wir hier.


Welche Aufgabe hat eine Krankenkasse überhaupt?

Die Hauptaufgabe der Krankenkassen, ist die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten oder wiederherzustellen. Außerdem gehören zu den Zielen gesundheitliche Aufklärung und der Weg zu einer gesunden Lebensführung. 

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wurde 1883 von Otto von Bismarck eingeführt. Deutschland ist damit das erste Land mit einer nationalen Sozialversicherung, die sich über die Jahre zu einem umfänglichen sozialen Absicherungssystem entwickelte. Heute sind etwa 88 Prozent der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. 

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Bürger. Bis dahin gab es einzelne Berufsgruppen, die sich auch gegen eine Krankenversicherung entscheiden konnten. 

Wer kann sich gesetzlich versichern?

Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen (Jahresarbeitsentgelt; JAEG) unter der Grenze von 64.350 Euro liegt, sind automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das nennt sich „pflichtversichert“. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse. Für Selbstständige gilt das Gleiche unabhängig vom JAEG. Jene Versicherungsnehmer sind dann „freiwillig“ versichert. Dieses Wort bedeutet allerdings nur, dass man die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat.

Denn egal ob privat oder gesetzlich, eine Krankenversicherung ist Pflicht. Zusätzlich können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichern. Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei einem Elternteil mitversichert. Auch Arbeitssuchende und Hartz4- Empfänger sind in der Krankenkasse pflichtversichert.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenkasse?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen für alle Mitglieder ähnlich. Jede Krankenkasse kann ihr Angebot minimal anpassen, dahinter steht aber im Wesentlichen der gleiche Leistungskatalog.

Die Leistungen unterliegen einem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, sie müssen zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das wäre in Schulnoten übersetzt nicht viel besser als eine 4, also ausreichend. Die Leistungen dienen der Vorbeugung, Behandlung und Vermeidung von Krankheiten. Allerdings kann der Gesetzgeber den Umfang der Leistungen jederzeit anpassen und auch streichen. Es gibt keine Garantie für die Versicherten.

Anders ist das bei der privaten Versicherung. Dort werden bei Vertragsabschluss individuelle Leistungen festgelegt. Diese Leistungen, ebenso wie das zu erwartende Krankheits-Risiko der versicherten Person, entscheiden dann über die Höhe der Beiträge. Leistungen, die einmal zugesichert wurden und die in dem Beitrag enthalten sind, können nicht nachträglich gestrichen werden (Leistungsgarantie). Außerdem haben die Versicherten das Recht auf eine Leistungsübersicht. Die können gesetzlich Versicherte nicht einsehen.

Woraus setzen sich die Beiträge zusammen? 

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Für freiwillig Versicherte sind es 14 Prozent. Dazu kommt seit 2015 der Zusatzbeitrag. Dessen Höhe kann jede Krankenkasse individuell festlegen. Die Hälfte des Beitragssatzes ebenso wie des Zusatzbeitrags zahlt seit 2019 der Arbeitgeber. Zuvor mussten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst zahlen.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2015 eingeführt und soll den Krankenkassen helfen, finanzielle Engpässe auszugleichen und den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern. Anders als bei dem normalen Beitragssatz, gibt es für den Zusatzbeitrag keine Obergrenze. Je höher das Einkommen, desto höher der Zusatzbeitrag. 

Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen

In den vergangenen 30 Jahren sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich angestiegen. Hauptsächlich ist die Erhöhung auf den medizinischen und technischen Fortschritt zurückzuführen. Außerdem wirkt eine regelmäßige Erhöhung als Inflationsausgleich. Im Gegensatz dazu haben sich die Leistungen über die Jahre allerdings nicht erhöht. Im Gegenteil, es entfallen viele Leistungen sogar, wie zum Beispiel finanzielle Zuschüsse zu Sehhilfen (Kontaktlinsen etc. sind auch inbegriffen) oder Vorsorgeuntersuchungen.

Warum erhöht sich der Zusatzbeitrag?

Im kommenden Jahr erhöhen sich die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, da eine Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu erwarten ist.

Das liegt zum großen Teil an den Zusatzausgaben durch die Corona - Pandemie. Die unerwartete Finanzierung der Corona-Tests ist unter anderem ein großer Kostenträger. Zudem konnten viele Behandlungen aufgrund der Pandemie vergangenen Jahres nicht durchgeführt werden. Diese werden nun in dieses Jahr verschoben und die zusätzlichen Kosten führen dann zusätzlich zu der Beitragserhöhung.

Diese Finanzierungslücke wird zu 5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln und zu 8 Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ausgeglichen. Die restlichen 3 Milliarden Euro werden über eine Erhöhung der Zusatzbeiträge finanziert. Der Zusatzbeitrag erhöht sich somit in 2021 durchschnittlich um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Finanzminister Olaf Scholz in einem Konzeptpapier. Durch diese Aufteilung sollen die Sozialbeiträge unter der Grenze von 40 Prozent gehalten werden.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Alles Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen zusätzlich zu dem allgemeinen Beitragssatz auch den Zusatzbeitrag zahlen. Ausgenommen sind Empfänger von Arbeitslosengeld I und II und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung. Außerdem sind Menschen mit Behinderung von der Zahlung befreit sowie Versicherte, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen.

Welche Krankenkassen erhöhen die Beiträge?

Viele Krankenkassen erhöhen 2021 ihre Zusatzbeiträge. Je nach Bundesland kann das unterschiedlich hoch ausfallen. In Berlin erhöht die AOK-Nordost und die Barmer ihren Zusatzbeitrag auf 1,5 Prozent von zuvor 0,6 beziehungsweise 0,4 Prozent. Damit liegen die Beiträge inklusive Zusatzbeitrag bei jeweils 16,10 Prozent. Krankenkassen, die ihre Beiträge 2021 nicht erhöhen sind zum Beispiel die Heimat Krankenkasse (HKK) und die BKK firmus. Letztere behält den Satz von 0,44 Prozent bei und liegt so insgesamt bei 15,04 Prozent.

Wenn Du wissen willst, wie hoch der Zusatzbeitrag bei deiner Krankenkasse ansteigt, kannst Du hier nachschauen:

https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/?m=e&q=zusatzbeitrag%20krankenkasse&p=&p=&d=c&gclid=CjwKCAiA57D_BRAZEiwAZcfCxdD9W5XUlg3TIuAXUg01_FCxp1Pe0hgW98um5T4H--2zvQMP5VPucRoChdIQAvD_BwE

Erhöhen sich die Beiträge für private Krankenkassen auch?

Auch bei der privaten Krankenversicherung ist eine Erhöhung der Beiträge möglich. Allerdings dürfen die Beiträge per Gesetz erst angehoben werden, wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten werden. Das hat zur Folge, dass Beitragserhöhungen seltener anfallen, aber dann erheblich höher sind. 

Wie kündige ich meine Krankenkasse?

Normalerweise muss eine Kündigung der Krankenversicherung eine Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Allerdings gelten bei Beitragserhöhungen spezielle Regelungen. Alle Mitglieder, deren GKV den Zusatzbeitrag erhöht, haben ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis spätestens Ende des Monats eingereicht werden, für den erstmalig der erhöhte Beitrag fällig wird. Informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder zu spät oder gar nicht über eine Erhöhung, verlängern sich die Fristen entsprechend. 

Ist ein Wechsel sinnvoll?

Es ist immer ratsam, einen Überblick über die monatlichen Kosten zu haben und diese regelmäßig zu überprüfen. Das kann unnötige Zusatzkosten verhindern. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Krankenversicherung richtig für Dich ist oder eine andere besser zu Dir und Deinen Finanzen passt, kontaktiere uns gerne auf mygreenfinance.de.

Der untenstehenden Grafik kann man entnehmen, dass sich die Beiträge über die letzten Jahre stetig erhöht haben. Grund dafür ist zum einen der technische und medizinische Fortschritt und zum anderen der Inflationsausgleich. Im Kontrast dazu haben sich die Leistungen nicht erhöht. Im Gegenteil, es wurden viele Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen, wie zum Beispiel finanzielle Zuschüsse zur Brille oder Vorsorgeuntersuchungen.

Der Zusatzbeitrag, der sich nun erhöht, wurde erst 2015 eingeführt und von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Es lohnt sich also über einen Wechsel nachzudenken. Bis zum 31.01.2021 greift ein Sonderkündigungsrecht für alle Versicherten, bei denen sich die Beiträge erhöhen. Ein Vergleich der verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen ist sinnvoll und kann unnötig hohe Beiträge verhindern.

Wenn Du Deine Krankenversicherung kostenlos prüfen lassen möchtest, dann melde Dich bei uns über MyGreenFinance.de oder Deine/n Botschafter/in. 

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