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Enteignung in Deutschland – wie sicher ist Dein Geld wirklich?

Das Ersparte auf Bankdepots und Konten ist in Deutschland nur begrenzt sicher, denn Gesetze haben die Macht, das Geld im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes zu enteignen. Wie das überhaupt möglich ist und wie du dich dagegen schützen kannst, erfährst Du hier.

Was bedeutet Enteignung überhaupt?

Als Enteignung bezeichnet man die vollständige oder teilweise Entziehung des Eigentums zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Anders gesagt bedeutet das, eine Enteignung ist nur rechtsgültig, wenn sie dem Allgemeinwohl dient und die Betroffenen entschädigt werden. 

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es auch schon einmal Enteignungen in Deutschland. Im Zuge der Bodenreform wurden alle Bürger mit mehr als 100 Hektar Land entschädigungslos enteignet. Ist das heute auch möglich?

Der Artikel 14 des Grundgesetzes schützt unser Eigentum. Aber: „Eigentum verpflichtet“. Der Staat kann also das Eigentum einschränken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und dem Allgemeinwohl zu Gute kommt. So können zum Beispiel Menschen ihrer Häuser enteignet werden, wenn genau dort wo sie wohnen eine Autobahn oder Bahnstrecke gebaut werden soll. Diese Enteignung ist aber nur rechtens, wenn es keine Alternativen gibt. 

Enteignete erhalten eine Entschädigung, die dem Wert der Anlage entspricht. Bei Immobilien werden allerdings Miteinnahmen und potentielle Wertsteigerungen vernachlässigt.

Doch wie sieht es mit Bankvermögen und Geldanlagen aus? 

Was passiert, wenn die Bank Wertpapiere nicht zurückzahlen kann?

Bei Eröffnung eines Bankdepots, wird der Kunde immer darauf hingewiesen, dass ihm im Falle einer Insolvenz der Bank, dem Kunden nur 90 Prozent Entschädigung zustehen. Maximal wird ein Entschädigungsbetrag von 20.000 Euro ausgezahlt, sollte die Bank die Wertpapiere nicht zurückzahlen können. Und das ist gesetzlich auch erlaubt.

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)

Dieses Gesetz existiert seit 1998 und greift zum Beispiel bei Betrugsfällen von Seiten der Bank. 

Wenn zum Beispiel die Bank den Kundenauftrag gar nicht wirklich ausführt, sondern das Geld für etwas anderes verwendet. Geht das Institut dann insolvent und kann die Wertpapiere nicht zurückzahlen, kommt das Eilagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz zum Tragen.

Es ist auch möglich, dass ein Kreditinstitut Wertpapiere von Kunden als seine eigenen verkauft. Auch hier greift im Falle einer Insolvenz das EAEG. Ein Beispiel dafür ist das Schneeballsystem Phoenix Kapitaldienst. Durch das EAEG wurden 30.000 betroffene Kunden mit 261 Millionen Euro entschädigt. 

Versicherungsaufsichtsgesetz $ 314 (VAG)

Der Artikel 314 des VAG bezieht sich auf fondsgebundene und kapitalbildende Versicherungen. Er besagt, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens der Versicherungsgesellschaft, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden ist. Stattdessen kann die Aufsichtsbehörde (BaFin) die Verpflichtungen aus den Versicherungen herabsetzen oder sogar ganz streichen. Trotz der verringerten Leitung müssen die Versicherungsnehmer die monatlichen Kosten weiterhin zahlen.

Eine Billion Euro liegen in deutschen Lebensversicherungen. Lebensversicherungen haben eigentlich einen Garantiezins. Dieser wurde aber in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt und liegt aktuell bei 0,9 Prozent. Eilagezinsen bei EZB ist sogar negativ.  

Bisher wurde dieses Gesetz noch nicht angewendet. Doch wegen der Nullzinspolitik und der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist dieses Szenario vielleicht nicht mehr so weit weg.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gibt es seit 2015 und regelt die Abwicklung systemrelevanter Banken und Kreditinstitute. Damit will man umgehen, dass für die Rettung Steuergelder genutzt werden, wie beispielsweise bei der Rettung der Commerzbank. Dafür wurden etwa 4,6 Milliarden Euro Steuergelder ausgegeben. 

Das Gesetzt setzt auf ein frühes Einschreiten, um eine Sanierung bzw. Abwicklung auf geordnetem Wege gewährleisten zu können. Es verlangt von den Kreditinstituten, einen Sanierungsplan zu erstellen, der im Falle einer finanziellen Schieflage die Wiederherstellung der Stabilität regelt. Es ist festgelegt, dass die Kreditinstitute eine private Verlustbeteiligung von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme leisten müssen. 

Das SAG besagt allerdings auch, dass im Falle einer Insolvenz, die BaFin das Guthaben der Kunden für die Rettung der Bank nutzen kann. Bankkunden haften also für die Fehler der Bank. Davon betroffen sind alle Geldanlagen von Festgeld über Tagesgeld bis zu Sparverträgen.  

Es gibt eine Einlagensicherung von 100.000 Euro für die Kunden, aber alles was darüber hinaus geht, kann laut Gesetz enteignet werden. Wer also 300.000 Euro auf dem Konto hat, müsste im schlimmsten Falle 200.000 Euro abgeben. 

Die Banken sind zwar verpflichtet immer erst das Kern- und Ergänzungskapital auszuschöpfen, bevor sie das Kapital der Kunden anrühren dürfen. Dennoch ist letzteres auch schon geschehen. 

Beispiel Griechenland und Zypern

In Griechenland und Zypern sind solche Enteignungsgesetze schon zum Tragen gekommen. Griechenland ist 2001 der Eurozone beigetreten und hat sich seitdem jedes Jahr mehr verschuldet. Im Jahr 2010 kam es dann zur Krise. Um Griechenland zu helfen, hat die EU dem Land einige Schulden erlassen und ihnen finanziell unter die Arme gegriffen. Zudem musste staatlicher Besitz verkauft werden. Rund ein Viertel aller Griechen war damals beim Staat angestellt und viele dieser Bürger mussten entlassen werden. Renten, Gehälter und Arbeitslosengeld wurden gekürzt. 

Seit 2010 sind die Renten in Griechenland elfmal gekürzt worden. Der Mindestlohn wurde gesenkt, das Rentenalter erhöht, Kindergelder teilweise gestrichen und eine neue Grundbesitzsteuer eingeführt. 

2015 wurde dann der Auslandstransfer vollständig unter staatliche Aufsicht gestellt und nur in Ausnahmen freigegeben. Außerdem wurden Bargeldauszahlungen auf 60 Euro am Tag beschränkt, nachdem Banken und der Börsenhandel eine ganze Woche geschlossen blieben. Diese Regelungen trafen vor allem Selbstständige und Unternehmen.

Finanzkrise in Zypern

Die Finanzkrise in Zypern hatte noch schwerere Folgen. 2012 stufte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit des Landes extrem hinab. Daraufhin starteten Verhandlungen. 2013 wurde ein Rettungspaket von 10 Milliarden Euro abgesegnet. Die Bedingung dafür war allerdings, dass die Bankkunden eine „Stabilitätsabgabe“ leisten müssen. Diese betrug 6,57 Prozent auf alle Einlagen bin 100.000 Euro und auf höhere sogar 9,9 Prozent. Hinzu kamen noch Steuererhöhungen. Um zu verhindern, dass alle Bürger ihr Geld abheben, wurden die Banken für eine Woche geschlossen. Einige Bürger klagten 2014 auf Schadenersatz. Die Klage wurde aber 2016 abgelehnt. 

Diese Stabilitätszwangsabgabe ist seit Zypern in einem EU-Gesetz verankert und bedroht somit auch deutsche Sparer. 

Wie kann man sich schützen?

Lebensversicherungen werden immer mehr zum Minusgeschäft, das Geld auf den Banken ist nicht mehr sicher. Die Lösung ist, seine Finanzen dem Einflussbereich der Banken zu entziehen. 

Eine gute Möglichkeit, sein Geld sicher anzulegen und nicht durch die gesetzliche Enteignung bedroht zu sein, ist der Standort Liechtenstein.

Liechtenstein ist neutrales Gebiet, gehört keinem Militärbündnis an und hat keine Allianz mit der EU. Das Vermögen der Anleger ist durch die liechtensteinische Gesetzgebung geschützt. Das Diskretionsprivileg verbietet es, den Versicherungsgesellschaften Behörden Auskünfte zu erteilen. Liechtenstein hat keine Staatsschulden und ist politisch und rechtlich stabil. Außerdem gibt es keine Staatshilfen für Banken. Anders als in Deutschland besteht in Liechtenstein also nicht die Möglichkeit durch den Staat enteignet zu werden. 

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in Liechtenstein gilt als eines der modernsten und anlegerfreundlichsten Europas. 

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