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Enteignung in Deutschland – wie sicher ist Dein Geld wirklich?

Das Ersparte auf Bankdepots und Konten ist in Deutschland nur begrenzt sicher, denn Gesetze haben die Macht, das Geld im Falle einer Insolvenz des Kreditinstitutes zu enteignen. Wie das überhaupt möglich ist und wie du dich dagegen schützen kannst, erfährst Du hier.

Was bedeutet Enteignung überhaupt?

Als Enteignung bezeichnet man die vollständige oder teilweise Entziehung des Eigentums zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Anders gesagt bedeutet das, eine Enteignung ist nur rechtsgültig, wenn sie dem Allgemeinwohl dient und die Betroffenen entschädigt werden. 

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es auch schon einmal Enteignungen in Deutschland. Im Zuge der Bodenreform wurden alle Bürger mit mehr als 100 Hektar Land entschädigungslos enteignet. Ist das heute auch möglich?

Der Artikel 14 des Grundgesetzes schützt unser Eigentum. Aber: „Eigentum verpflichtet“. Der Staat kann also das Eigentum einschränken, wenn es keine andere Möglichkeit gibt und dem Allgemeinwohl zu Gute kommt. So können zum Beispiel Menschen ihrer Häuser enteignet werden, wenn genau dort wo sie wohnen eine Autobahn oder Bahnstrecke gebaut werden soll. Diese Enteignung ist aber nur rechtens, wenn es keine Alternativen gibt. 

Enteignete erhalten eine Entschädigung, die dem Wert der Anlage entspricht. Bei Immobilien werden allerdings Miteinnahmen und potentielle Wertsteigerungen vernachlässigt.

Doch wie sieht es mit Bankvermögen und Geldanlagen aus? 

Was passiert, wenn die Bank Wertpapiere nicht zurückzahlen kann?

Bei Eröffnung eines Bankdepots, wird der Kunde immer darauf hingewiesen, dass ihm im Falle einer Insolvenz der Bank, dem Kunden nur 90 Prozent Entschädigung zustehen. Maximal wird ein Entschädigungsbetrag von 20.000 Euro ausgezahlt, sollte die Bank die Wertpapiere nicht zurückzahlen können. Und das ist gesetzlich auch erlaubt.

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)

Dieses Gesetz existiert seit 1998 und greift zum Beispiel bei Betrugsfällen von Seiten der Bank. 

Wenn zum Beispiel die Bank den Kundenauftrag gar nicht wirklich ausführt, sondern das Geld für etwas anderes verwendet. Geht das Institut dann insolvent und kann die Wertpapiere nicht zurückzahlen, kommt das Eilagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz zum Tragen.

Es ist auch möglich, dass ein Kreditinstitut Wertpapiere von Kunden als seine eigenen verkauft. Auch hier greift im Falle einer Insolvenz das EAEG. Ein Beispiel dafür ist das Schneeballsystem Phoenix Kapitaldienst. Durch das EAEG wurden 30.000 betroffene Kunden mit 261 Millionen Euro entschädigt. 

Versicherungsaufsichtsgesetz $ 314 (VAG)

Der Artikel 314 des VAG bezieht sich auf fondsgebundene und kapitalbildende Versicherungen. Er besagt, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seitens der Versicherungsgesellschaft, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden ist. Stattdessen kann die Aufsichtsbehörde (BaFin) die Verpflichtungen aus den Versicherungen herabsetzen oder sogar ganz streichen. Trotz der verringerten Leitung müssen die Versicherungsnehmer die monatlichen Kosten weiterhin zahlen.

Eine Billion Euro liegen in deutschen Lebensversicherungen. Lebensversicherungen haben eigentlich einen Garantiezins. Dieser wurde aber in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt und liegt aktuell bei 0,9 Prozent. Eilagezinsen bei EZB ist sogar negativ.  

Bisher wurde dieses Gesetz noch nicht angewendet. Doch wegen der Nullzinspolitik und der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist dieses Szenario vielleicht nicht mehr so weit weg.

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz gibt es seit 2015 und regelt die Abwicklung systemrelevanter Banken und Kreditinstitute. Damit will man umgehen, dass für die Rettung Steuergelder genutzt werden, wie beispielsweise bei der Rettung der Commerzbank. Dafür wurden etwa 4,6 Milliarden Euro Steuergelder ausgegeben. 

Das Gesetzt setzt auf ein frühes Einschreiten, um eine Sanierung bzw. Abwicklung auf geordnetem Wege gewährleisten zu können. Es verlangt von den Kreditinstituten, einen Sanierungsplan zu erstellen, der im Falle einer finanziellen Schieflage die Wiederherstellung der Stabilität regelt. Es ist festgelegt, dass die Kreditinstitute eine private Verlustbeteiligung von mindestens acht Prozent der Bilanzsumme leisten müssen. 

Das SAG besagt allerdings auch, dass im Falle einer Insolvenz, die BaFin das Guthaben der Kunden für die Rettung der Bank nutzen kann. Bankkunden haften also für die Fehler der Bank. Davon betroffen sind alle Geldanlagen von Festgeld über Tagesgeld bis zu Sparverträgen.  

Es gibt eine Einlagensicherung von 100.000 Euro für die Kunden, aber alles was darüber hinaus geht, kann laut Gesetz enteignet werden. Wer also 300.000 Euro auf dem Konto hat, müsste im schlimmsten Falle 200.000 Euro abgeben. 

Die Banken sind zwar verpflichtet immer erst das Kern- und Ergänzungskapital auszuschöpfen, bevor sie das Kapital der Kunden anrühren dürfen. Dennoch ist letzteres auch schon geschehen. 

Beispiel Griechenland und Zypern

In Griechenland und Zypern sind solche Enteignungsgesetze schon zum Tragen gekommen. Griechenland ist 2001 der Eurozone beigetreten und hat sich seitdem jedes Jahr mehr verschuldet. Im Jahr 2010 kam es dann zur Krise. Um Griechenland zu helfen, hat die EU dem Land einige Schulden erlassen und ihnen finanziell unter die Arme gegriffen. Zudem musste staatlicher Besitz verkauft werden. Rund ein Viertel aller Griechen war damals beim Staat angestellt und viele dieser Bürger mussten entlassen werden. Renten, Gehälter und Arbeitslosengeld wurden gekürzt. 

Seit 2010 sind die Renten in Griechenland elfmal gekürzt worden. Der Mindestlohn wurde gesenkt, das Rentenalter erhöht, Kindergelder teilweise gestrichen und eine neue Grundbesitzsteuer eingeführt. 

2015 wurde dann der Auslandstransfer vollständig unter staatliche Aufsicht gestellt und nur in Ausnahmen freigegeben. Außerdem wurden Bargeldauszahlungen auf 60 Euro am Tag beschränkt, nachdem Banken und der Börsenhandel eine ganze Woche geschlossen blieben. Diese Regelungen trafen vor allem Selbstständige und Unternehmen.

Finanzkrise in Zypern

Die Finanzkrise in Zypern hatte noch schwerere Folgen. 2012 stufte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit des Landes extrem hinab. Daraufhin starteten Verhandlungen. 2013 wurde ein Rettungspaket von 10 Milliarden Euro abgesegnet. Die Bedingung dafür war allerdings, dass die Bankkunden eine „Stabilitätsabgabe“ leisten müssen. Diese betrug 6,57 Prozent auf alle Einlagen bin 100.000 Euro und auf höhere sogar 9,9 Prozent. Hinzu kamen noch Steuererhöhungen. Um zu verhindern, dass alle Bürger ihr Geld abheben, wurden die Banken für eine Woche geschlossen. Einige Bürger klagten 2014 auf Schadenersatz. Die Klage wurde aber 2016 abgelehnt. 

Diese Stabilitätszwangsabgabe ist seit Zypern in einem EU-Gesetz verankert und bedroht somit auch deutsche Sparer. 

Wie kann man sich schützen?

Lebensversicherungen werden immer mehr zum Minusgeschäft, das Geld auf den Banken ist nicht mehr sicher. Die Lösung ist, seine Finanzen dem Einflussbereich der Banken zu entziehen. 

Eine gute Möglichkeit, sein Geld sicher anzulegen und nicht durch die gesetzliche Enteignung bedroht zu sein, ist der Standort Liechtenstein.

Liechtenstein ist neutrales Gebiet, gehört keinem Militärbündnis an und hat keine Allianz mit der EU. Das Vermögen der Anleger ist durch die liechtensteinische Gesetzgebung geschützt. Das Diskretionsprivileg verbietet es, den Versicherungsgesellschaften Behörden Auskünfte zu erteilen. Liechtenstein hat keine Staatsschulden und ist politisch und rechtlich stabil. Außerdem gibt es keine Staatshilfen für Banken. Anders als in Deutschland besteht in Liechtenstein also nicht die Möglichkeit durch den Staat enteignet zu werden. 

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in Liechtenstein gilt als eines der modernsten und anlegerfreundlichsten Europas. 

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Vermögenssteuer in Deutschland

Die Vermögenssteuer ist aktuell wieder in der Diskussion, denn die Corona-Pandemie kostet den deutschen Staat weiterhin viel Geld, die in den Erhalt und Aufbau der Wirtschaft investiert werden muss. Es werden immer neue Kredite aufgenommen, um die Kosten zu decken. Eine Überlegung ist, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Ob das nötig und sinnvoll ist, erfährst Du hier. 

Was ist eine Vermögensteuer? 

Vermögensteuern gibt es schon seit der Zeit der Antike. In Deutschland wurde sie erstmalig 1893 mit dem Preußischen Ergänzungssteuergesetz eingeführt. Damals wurde die Steuer in Form von Vermögensabgaben gezahlt und sollte die Wehrmacht unterstützten. Nach dem ersten und zweiten Weltkrieg diente das Reichsnotopfer zur Unterstützung des Staates in der Nachkriegszeit. 

Die Vermögensteuer wie wir sie heute kennen, wurde 1952 eingeführt und hatte bis 1997 Bestand. Sie besteuert nach Abzug der Schulden das übrigbleibende Reinvermögen. Dazu zählen Immobilien, Sparguthaben, Wertdepots, Lebensversicherungen und andere Wertanlagen. Seitdem wird die Zahlung nicht mehr erhoben, das Gesetz ist allerdings noch in Kraft. 

Nun wird aufgrund der enormen Kosten durch die Corona-Pandemie eine Neueinführung der Vermögensteuer diskutiert.

Was sagen die Parteien zur Vermögenssteuer?

Die Grünen fordern eine zusätzliche Steuer (die sogenannte Vermögenssteuer) von einem Prozent auf alle privaten Vermögenswerte ab zwei Millionen Euro. Die erwarteten Einnahmen betragen etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr. 

Die Linke dagegen fordert eine einmalige Abgabe auf Vermögenswerte nach Abzug eines Freibetrags. Bei privaten Vermögen soll der Freibetrag bei 2 Millionen und bei Betriebsvermögen bei fünf Millionen liegen. Die Abgabe zwischen zehn und 30 Prozent muss nicht sofort gezahlt werden müssen, sondern kann auch über 20 Jahre verteilt werden. Diese einmalige Vermögensabgabe ist in Artikel 106 des Grundgesetzes in einer Notsituation des Staates möglich, allerdings nur wenn weder eine allgemeine Steuererhöhung noch die Aufnahme von Krediten möglich ist. Diese Voraussetzung ist laut Kritikern nicht gegeben, da der Staat offensichtlich noch finanzielle Mittel zur Verfügung hat. 

CDU und FDP halten die Neueinführung einer Vermögensteuer für veraltet. Christian Lindner schätzt die Erhebungskosten einer solchen Steuer höher ein, als die Einnahmen selbst.

Hinzu kommt, dass die Vermögensteuer nur noch in drei Ländern in Europa besteht und Kritiker diese Maßnahme als einen Schritt zurück ansehen.

Eine mögliche Reaktion von Betroffenen der Vermögensteuer könnte sein, weniger Geld zu investieren oder einfach nicht in Deutschland. Auch besteht die Gefahr der Steuervermeidung und in folge dessen ebenso keinen Gewinn für den Staat. 

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Neuverschuldung in 2021

Nach 17 Stunden Diskussionen des Haushaltsausschusses wurde der Etatentwurf für 2021 verabschiedet. Der deutsche Staat wird in diesem Jahr fast 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um die Kosten der Corona-Pandemie zu decken. 

Allein für den Corona-Impfstoff sind etwa 2,7 Milliarden Euro eingeplant. Den Beschluss befürworten jedoch nicht alle. Laut FDP-Haushälter Otto Fricke sei die Neuverschuldung doppelt so hoch wie nötig und komme einem „Blankoscheck“ gleich. Die hohe Neuverschuldung birgt außerdem das Risiko von Steuererhöhungen in den kommenden Jahren. 

Corona und Schuldenbremse

Die Verabschiedung des neuen Haushalts für 2021 wirft erneut die Diskussion um die Schuldenbremse auf. Diese wurde erstmals 2009 eingeführt, um die Staatsverschuldung Deutschlands einzugrenzen. Diese Regelung verbietet den Ländern eine Neuverschuldung und beschränkt die staatliche Neuverschuldung auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Ausgenommen sind Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen. Die Corona-Pandemie fällt aktuell genau in diese Ausnahme, weshalb die Schuldenbremse aktuell ausgesetzt wird. Dennoch ist sie im Grundgesetz verankert. 

Nun fordern einige Parteien die Abschaffung der Schuldenbremse und somit eine Änderung des Grundgesetzes. Die CDU bekennt sich klar gegen die Abschaffung. Die Schuldenbremse habe es Deutschland ermöglicht, in der aktuellen Krise finanziell handlungsfähig zu sein. Außerdem stehe Deutschland für finanzielle Seriosität und sei damit ein gutes Vorbild für Europa. 

Befürworter der Abschaffung führen an, dass die Corona-Pandemie eine Einhaltung der Schuldenbremse auch in den kommenden Jahren gar nicht möglich mache. Die Grünen sehen die wirtschaftliche Erholung ab 2022 durch die dann wieder geltende Schuldenbremse gefährdet. Zudem verhindere die Regelung wichtige und lang überfällige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Nachhaltigkeit und sei damit volkswirtschaftlich kontraproduktiv.

Finanzhilfen durch die EZB 

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat angesichts der weiter angeschlagenen Wirtschaft beschlossen, weitere 500 Milliarden Euro bereitzustellen und Anleihen des Krisenprogramms PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) zu kaufen. Damit erhöht sich die Finanzspritze von 1,35 auf 1,85 Billionen Euro. Zudem hat die EZB auch eine Verlängerung um neun Monate bis März 2022 festgelegt. Dieser Entscheidung stimmen allerdings nicht alle zu, denn der bisherige Rahmen des Krisenprogramms sei erst bis zur Hälfte ausgeschöpft. Die Entscheidung verhindere eine absehbare Normalisierung der Geldpolitik. 

Der digitale Euro

Unser Ausgabeverhalten hat sich durch die Digitalisierung und neue Bezahlmethoden in den letzten Jahren sehr geändert. Der Trend geht weg vom Bargeld und zu elektronischen Zahlungsmitteln. Während der Corona-Pandemie verstärkt sich dieser Trend, da die Menschen sich mit kontaktlosem Zahlen sicherer fühlen. In Ländern wie Schweden und China ist Bargeld schon lange am Verschwinden. 

Die EZB arbeitet deshalb an dem digitalen Euro. Denn auch in den Euro-Ländern wird Bargeld voraussichtlich immer mehr an Bedeutung verlieren. Die Idee eines digitalen Euros gibt es schon lange. China und Schweden haben auch schon Projekte diesbezüglich auf den Markt gebracht. Für den Euro könnte ein entsprechendes Projekt kommenden Sommer spruchreif sein. 

Doch was ist ein digitaler Euro überhaupt?

Der digitale Euro soll das jetzige Geld nicht ersetzen, sondern als Ergänzung gedacht sein. Zukünftig wird Bargeld kaum noch Bedeutung und die EZB damit platt gesagt keinen Job mehr haben. Dann hätten private Banken allerdings eine Marktmacht, die nicht mehr durch die Regulierungsmacht der EZB begrenzt wird. Der digitale Euro bietet dann eine Alternative für die Menschen. Die Test-Einführung eines Projektes in kommendem Sommer setzt laut Prof. Ulrich Bindseil ein Zeichen für den Fortschritt und die europäische Integration. 

Der digitale Euro ist nicht zu verwechseln mit der elektronischen Zahlung, wie wir sie jetzt kennen. Elektronische Zahlungen sind im Moment immer mit dem entsprechenden Girokonto verknüpft, welches bei einer Bank angelegt ist. Der digitale Euro soll direkt von der EZB ausgegeben werden und somit unabhängig von privaten Banken sein. Alle Zahlungen mit dem digitalen Euro sollen kostenlos sein und schneller abgewickelt werden, als bei privaten Banken. So vereint der digitale Euro die Effizienz einer elektronischen Zahlung mit der Sicherheit von Zentralbankgeld.

Bindseil betont, das geplante Projekt soll das Bargeld nicht abschaffen. Der Prozess der Einführung wird aber einige Jahre dauern und wenn zukünftig das Bargeld an Bedeutung verliert, ist der digitale Euro ausgereift und nutzungsfähig. In der Nutzung wird der Endverbraucher kaum einen Unterschied zu elektronischen Zahlungen momentan merken.

Abschaffung Solidaritätsbeitrag

2021 wird für 90 Prozent aller Deutschen der Soli-Beitrag wegfallen. Das hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit Finanzminister Olaf Scholz 2019 entschieden. Die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags wird seit der Einführung 1991 kontrovers diskutiert. Drei Jahrzehnte später erfüllt sich diese Forderung nun für viele.

Was ist eigentlich der Solidaritätsbeitrag?

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die als Steuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben wird. Er wurde Mitte 1991 eingeführt und sollte Kosten decken, die Deutschland im Zusammenhang mit dem zweiten Golfkrieg hatte. Außerdem sollte der Zuschlag Länder in Mittel-, Süd- und Osteuropa unterstützen.

Die Zahlungen wurden auf ein Jahr befristet und endeten so Mitte 1992. In den folgenden zwei Jahren wurde kein Soli erhoben. 1995 wurde er schließlich wieder eingeführt und betrug bis 1997 7,5 Prozent. Der Soli finanzierte die Kosten der Deutschen Einheit und Erblastschulden. 1998 senkte sich der Satz dann auf 5,5 Prozent und hat sich seitdem nich geändert. Der ursprünglich auf ein Jahr festgelegte Soli entwickelte sich schließlich zu einer Dauerabgabe und besteht nun seit drei Jahrzehnten.

Diskussionen über Verfassungsmäßigkeit

Der Solidaritätsbeitrag wird seit seiner Einführung verfassungsrechtlich diskutiert. Der Bund für Steuerzahler hat bereits 2006 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Daraufhin hat das Bundesfinanzministerium für Finanzen die Landesfinanzbehörden angewiesen, bis zur Entscheidung den Soli nur noch vorläufig vorzunehmen. 2008 wurde die Vorläufigkeit wieder aufgehoben, nachdem der Antrag abgelehnt wurde.

Auch das niedersächsische Finanzgericht hält den Soli seit 2007 für verfassungswidrig und fordert die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags. Die Klage wurde jedoch 2010 abgelehnt. 2013 hat das Finanzgericht die Klage erneut zur Prüfung vorgelegt und seit 2014 läuft das Verfahren.

Warum wird der Solidaritätsbeitrag nun abgeschafft?

Das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) hat Ende 2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätsbeitrags beschlossen. Die Freigrenze wird stark angehoben und entlastet somit 90 Prozent der Steuerzahler.

Anlass für die Abschaffung ist neben der jahrelangen Diskussion das Auslaufen des Solidarpakts Ende 2019. Dieser unterstützte die neuen Bundesländer. Laut Scholz sind die Kosten der Wiedervereinigung nun in weiten Teilen gedeckt, was Anlass für die Abschaffung des Soli ist. Die Teilabschaffung begründet er damit, dass die verbliebenen Kosten für die Ostländer „von denen geschultert werden, die mehr haben als andere“.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hält die Teilabschaffung für unfair und fordert ebenfalls eine Entlastung der oberen 10 Prozent.

Ein Gutachten des Bundesrechnungshofes spricht sich aus verfassungsrechtlichen Gründen für eine vollständige Abschaffung bis spätestens Ende des Finanzplanungszeitraums 2023 aus.

Wer Profitiert von der Abschaffung des Solidaritätsbeitrag?

Hauptsächlich profitieren Klein- und Mittelverdiener, deren Einkommen unter der neuen Freigrenze von etwa 62.000 EUR im Jahr liegt. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Beträge entsprechend.

Die Grenze der zu zahlende Lohn- und Einkommenssteuer liegt bis Ende 2020 bei 972 EUR für die Einzelveranlagung und bei 1.944 EUR für die Zusammenveranlagung. Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer. Kinderfreibeträge und Kindergeld werden beim zu versteuernden Einkommen berücksichtigt.

Die Freigrenze wird 2021 auf 16.127 Euro für die Einzelveranlagung angehoben. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge entsprechend. Außerdem schließt sich an die neue Grenze eine Milderungszone an, die verhindert, dass sofort der volle Soli-Betrag erhoben wird. Zu der Milderungszone gehören Singles mit einem Jahresbruttoeinkommen von knapp 110.000 EUR und Familien mit Alleinverdiener und zwei Kindern, die bis zu 221.000 EUR Einkommen haben. Wer über der Grenze liegt, muss den vollen Zuschlag zahlen.

Die Grenzen stellen nur einen Richtwert dar, weil steuerliche Abzüge sehr unterschiedlich ausfallen können. Wer es genau wissen möchte, kann das mit dem Soli-Rechner herausfinden, der am Ende dieser Seite steht.

Neben Privatpersonen profitieren auch etwa 88 Prozent der Gewerbetreibenden Soli-Zahler von der Abschaffung, zum Beispiel selbstständige Handwerker. Vorausgesetzt sie erzielen ausschließlich Gewerbeeinkünfte und ihre Gewinne liegen unterhalb der Freigrenze.

Quelle: https://de.statista.com/infografik/19041/steuerentlastung-durch-wegfall-des-solidaritaetszuschlags/

Zwei Beispiele: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich. (Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solidaritaetszuschlag-1662388)

Mit dem Soli-Rechner kann man ganz einfach vergleichen, wie viel unterm Strich nächstes Jahr übrigbleibt: https://www.smart-rechner.de/soli/rechner.php

Wer profitiert nicht?

Unternehmer und gut verdienende Facharbeiter, deren Einkommen die Grenze von knapp 97.000 EUR überschreitet, müssen den vollen Solidaritätsbeitrag zahlen. Der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft Mario Ohoven will sogar verfassungsrechtlich dagegen vorgehen. In seinen Augen verstößt die Teilabschaffung gegen die Verfassung. Der Soli sei für Besserverdiener eine Strafsteuer. Sein Verband hat bereits eine Verfassungsbeschwerde erarbeitet. Der Bund der Steuerzahler unterstützt ebenfalls eine Klage vor dem Finanzgericht Nürnberg.

Der Steuersatz der Körperschaftssteuer für Kapitalerträge bleibt unverändert, sodass Kapitalanleger und Kapitalgesellschaften nicht von dem neuen Gesetz profitieren.

Die Bemessung des Solidaritätsbeitrags regelt das Solidaritätszuschlaggesetz. Der Soli ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu. Sie ist nicht zweckgebunden und kann für alle anfallenden Ausgaben genutzt werden.

Durch die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags entfallen für das Jahr 2021 etwa 10 Milliarden Euro, also ungefähr die Hälfte des aktuellen jährlichen Aufkommens von knapp 19 Milliarden Euro.

Die Ersparnis des Solidaritätsbeitrags sinnvoll nutzen

Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hat ergeben, dass mehr als dir Hälfte der Deutschen den gesparten Soli-Beitrag sparen möchten, anstatt ihn auszugeben. Vor allem junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren wollen die Abschaffung des Solidaritätsbeitrags nutzen und mit dem Sparen anfangen. Andere, die schon einen Sparvertrag haben, möchten diesen aufstocken. Mit zunehmendem Alter nimmt die Absicht ab, den gesparten Soli anzulegen.

Eine durchschnittlichen Ersparnis von 20 bis 25 Euro im Monat macht sich im Portemonnaie der meisten wahrscheinlich kaum bemerkbar. In einer guten Anlagestrategie kann er allerdings viel bewirken.

Es gibt viele Möglichkeiten, den Solidaritätsbeitrag anzulegen. Wer schnell hohe Gewinne erzielen möchte, kann in kurz- und mittelfristige Finanzprodukte investieren. Dafür sollte man sich allerdings mit den Marktentwicklungen beschäftigen und sich dem Risiko bewusst sein.

Der sicherste Weg für einen langfristigen Vermögensaufbau, ist die Anlage in gut gestreute ETFs und Fonds. Die breite Streuung fängt Risiken ab, verringert aber auch die Marge der Gewinne. Durch den Zinseszins-Effekt von 8 % kann jedoch aus einer monatlichen Einzahlung von 25 EUR über eine Laufzeit von 30 Jahren eine Summe von ca. 35500 angespart werden. Bei einer Einzahlung von insgesamt 9000€. (25€ x 12 x 30 Jahre)

Außerdem eigenen sich für einen langfristigen Vermögensaufbau Immobilien und feste Werte. Wohnraum wird immer teuerer, also auch die Immobilienwerte. Wer also das Kapital für eine Immobilie hat, sollte das als Anlagestrategie in Betracht ziehen. Neben der Wertsteigerung kommt noch der Fakt hinzu, dass Immobilien Sachanlagen sind und nicht “nur” auf dem Papier existieren.

Wenn Du wissen willst, wie Du deine Ersparnis oder Entlastung sinnvoll anlegen kannst, kontaktiere uns per Mail oder über unsere Webseite. 

Solidaritätszuschlag 2021

Kein Solidaritätszuschlag Bis 62.127€ (single)

Kein Solidaritätszuschlag Bis 124.254€ (verheiratet)

SOIZ zwischen 0€ 1734€ (single) / 3484€ (verheiratet)

Solidaritätszuschlag von 62.127€ bis 96.822 €

Solidaritätszuschlag von 124.254€ bis 193.644€

SOIZ von 5,5% der Einkommenssteuer

Solidaritätszuschlag ab 96.822 €

Solidaritätszuschlag ab 193.644€

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