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Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Die Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge hat begonnen. Der Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse erhöht sich 2021 bundesweit für alle Versicherten. Welche Kosten das verursacht und warum die Beiträge überhaupt steigen, erklären wir hier.


Welche Aufgabe hat eine Krankenkasse überhaupt?

Die Hauptaufgabe der Krankenkassen, ist die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten oder wiederherzustellen. Außerdem gehören zu den Zielen gesundheitliche Aufklärung und der Weg zu einer gesunden Lebensführung. 

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wurde 1883 von Otto von Bismarck eingeführt. Deutschland ist damit das erste Land mit einer nationalen Sozialversicherung, die sich über die Jahre zu einem umfänglichen sozialen Absicherungssystem entwickelte. Heute sind etwa 88 Prozent der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. 

Seit 2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für alle Bürger. Bis dahin gab es einzelne Berufsgruppen, die sich auch gegen eine Krankenversicherung entscheiden konnten. 

Wer kann sich gesetzlich versichern?

Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen (Jahresarbeitsentgelt; JAEG) unter der Grenze von 64.350 Euro liegt, sind automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das nennt sich „pflichtversichert“. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse. Für Selbstständige gilt das Gleiche unabhängig vom JAEG. Jene Versicherungsnehmer sind dann „freiwillig“ versichert. Dieses Wort bedeutet allerdings nur, dass man die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat.

Denn egal ob privat oder gesetzlich, eine Krankenversicherung ist Pflicht. Zusätzlich können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichern. Kinder sind in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei einem Elternteil mitversichert. Auch Arbeitssuchende und Hartz4- Empfänger sind in der Krankenkasse pflichtversichert.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenkasse?

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen für alle Mitglieder ähnlich. Jede Krankenkasse kann ihr Angebot minimal anpassen, dahinter steht aber im Wesentlichen der gleiche Leistungskatalog.

Die Leistungen unterliegen einem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das bedeutet, sie müssen zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das wäre in Schulnoten übersetzt nicht viel besser als eine 4, also ausreichend. Die Leistungen dienen der Vorbeugung, Behandlung und Vermeidung von Krankheiten. Allerdings kann der Gesetzgeber den Umfang der Leistungen jederzeit anpassen und auch streichen. Es gibt keine Garantie für die Versicherten.

Anders ist das bei der privaten Versicherung. Dort werden bei Vertragsabschluss individuelle Leistungen festgelegt. Diese Leistungen, ebenso wie das zu erwartende Krankheits-Risiko der versicherten Person, entscheiden dann über die Höhe der Beiträge. Leistungen, die einmal zugesichert wurden und die in dem Beitrag enthalten sind, können nicht nachträglich gestrichen werden (Leistungsgarantie). Außerdem haben die Versicherten das Recht auf eine Leistungsübersicht. Die können gesetzlich Versicherte nicht einsehen.

Woraus setzen sich die Beiträge zusammen? 

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Für freiwillig Versicherte sind es 14 Prozent. Dazu kommt seit 2015 der Zusatzbeitrag. Dessen Höhe kann jede Krankenkasse individuell festlegen. Die Hälfte des Beitragssatzes ebenso wie des Zusatzbeitrags zahlt seit 2019 der Arbeitgeber. Zuvor mussten die Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst zahlen.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2015 eingeführt und soll den Krankenkassen helfen, finanzielle Engpässe auszugleichen und den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern. Anders als bei dem normalen Beitragssatz, gibt es für den Zusatzbeitrag keine Obergrenze. Je höher das Einkommen, desto höher der Zusatzbeitrag. 

Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen

In den vergangenen 30 Jahren sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich angestiegen. Hauptsächlich ist die Erhöhung auf den medizinischen und technischen Fortschritt zurückzuführen. Außerdem wirkt eine regelmäßige Erhöhung als Inflationsausgleich. Im Gegensatz dazu haben sich die Leistungen über die Jahre allerdings nicht erhöht. Im Gegenteil, es entfallen viele Leistungen sogar, wie zum Beispiel finanzielle Zuschüsse zu Sehhilfen (Kontaktlinsen etc. sind auch inbegriffen) oder Vorsorgeuntersuchungen.

Warum erhöht sich der Zusatzbeitrag?

Im kommenden Jahr erhöhen sich die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat das Bundesgesundheitsministerium festgelegt, da eine Finanzierungslücke von 16 Milliarden Euro bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen zu erwarten ist.

Das liegt zum großen Teil an den Zusatzausgaben durch die Corona - Pandemie. Die unerwartete Finanzierung der Corona-Tests ist unter anderem ein großer Kostenträger. Zudem konnten viele Behandlungen aufgrund der Pandemie vergangenen Jahres nicht durchgeführt werden. Diese werden nun in dieses Jahr verschoben und die zusätzlichen Kosten führen dann zusätzlich zu der Beitragserhöhung.

Diese Finanzierungslücke wird zu 5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln und zu 8 Milliarden Euro aus Rücklagen der Krankenkassen ausgeglichen. Die restlichen 3 Milliarden Euro werden über eine Erhöhung der Zusatzbeiträge finanziert. Der Zusatzbeitrag erhöht sich somit in 2021 durchschnittlich um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent. Darauf einigten sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Finanzminister Olaf Scholz in einem Konzeptpapier. Durch diese Aufteilung sollen die Sozialbeiträge unter der Grenze von 40 Prozent gehalten werden.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

Alles Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen zusätzlich zu dem allgemeinen Beitragssatz auch den Zusatzbeitrag zahlen. Ausgenommen sind Empfänger von Arbeitslosengeld I und II und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung. Außerdem sind Menschen mit Behinderung von der Zahlung befreit sowie Versicherte, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen.

Welche Krankenkassen erhöhen die Beiträge?

Viele Krankenkassen erhöhen 2021 ihre Zusatzbeiträge. Je nach Bundesland kann das unterschiedlich hoch ausfallen. In Berlin erhöht die AOK-Nordost und die Barmer ihren Zusatzbeitrag auf 1,5 Prozent von zuvor 0,6 beziehungsweise 0,4 Prozent. Damit liegen die Beiträge inklusive Zusatzbeitrag bei jeweils 16,10 Prozent. Krankenkassen, die ihre Beiträge 2021 nicht erhöhen sind zum Beispiel die Heimat Krankenkasse (HKK) und die BKK firmus. Letztere behält den Satz von 0,44 Prozent bei und liegt so insgesamt bei 15,04 Prozent.

Wenn Du wissen willst, wie hoch der Zusatzbeitrag bei deiner Krankenkasse ansteigt, kannst Du hier nachschauen:

https://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/zusatzbeitrag/?m=e&q=zusatzbeitrag%20krankenkasse&p=&p=&d=c&gclid=CjwKCAiA57D_BRAZEiwAZcfCxdD9W5XUlg3TIuAXUg01_FCxp1Pe0hgW98um5T4H--2zvQMP5VPucRoChdIQAvD_BwE

Erhöhen sich die Beiträge für private Krankenkassen auch?

Auch bei der privaten Krankenversicherung ist eine Erhöhung der Beiträge möglich. Allerdings dürfen die Beiträge per Gesetz erst angehoben werden, wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten werden. Das hat zur Folge, dass Beitragserhöhungen seltener anfallen, aber dann erheblich höher sind. 

Wie kündige ich meine Krankenkasse?

Normalerweise muss eine Kündigung der Krankenversicherung eine Frist von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Allerdings gelten bei Beitragserhöhungen spezielle Regelungen. Alle Mitglieder, deren GKV den Zusatzbeitrag erhöht, haben ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis spätestens Ende des Monats eingereicht werden, für den erstmalig der erhöhte Beitrag fällig wird. Informiert die Krankenkasse ihre Mitglieder zu spät oder gar nicht über eine Erhöhung, verlängern sich die Fristen entsprechend. 

Ist ein Wechsel sinnvoll?

Es ist immer ratsam, einen Überblick über die monatlichen Kosten zu haben und diese regelmäßig zu überprüfen. Das kann unnötige Zusatzkosten verhindern. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Krankenversicherung richtig für Dich ist oder eine andere besser zu Dir und Deinen Finanzen passt, kontaktiere uns gerne auf mygreenfinance.de.

Der untenstehenden Grafik kann man entnehmen, dass sich die Beiträge über die letzten Jahre stetig erhöht haben. Grund dafür ist zum einen der technische und medizinische Fortschritt und zum anderen der Inflationsausgleich. Im Kontrast dazu haben sich die Leistungen nicht erhöht. Im Gegenteil, es wurden viele Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen, wie zum Beispiel finanzielle Zuschüsse zur Brille oder Vorsorgeuntersuchungen.

Der Zusatzbeitrag, der sich nun erhöht, wurde erst 2015 eingeführt und von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Es lohnt sich also über einen Wechsel nachzudenken. Bis zum 31.01.2021 greift ein Sonderkündigungsrecht für alle Versicherten, bei denen sich die Beiträge erhöhen. Ein Vergleich der verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen ist sinnvoll und kann unnötig hohe Beiträge verhindern.

Wenn Du Deine Krankenversicherung kostenlos prüfen lassen möchtest, dann melde Dich bei uns über MyGreenFinance.de oder Deine/n Botschafter/in. 

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