Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung


Was passiert, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und berufsunfähig werde? Auf diese Frage sollte jeder und jede eine Antwort haben: eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Und je früher desto besser, denn desto günstiger werden die Beiträge und desto länger ist man geschützt.

Wann braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt?

Berufsunfähig ist man, wenn man seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder wegen einer dauerhaften Krankheit nicht mehr ausüben kann. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Der heutzutage häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen. Andere häufige körperliche Krankheiten, die zu Berufsunfähigkeit führen sind zum Beispiel starke Einschränkungen des Bewegungsapparates und Krebs. Unfälle als Ursache werden dagegen immer seltener. 

Je nach dem wie stark die Folgen von Krankheit oder Unfall sind, kann man entweder eine volle oder eine teilweise Berufsunfähigkeit erleiden. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich immer auf den ausgeübten beziehungsweise gelernten Beruf. Im Gegensatz dazu gibt es noch die Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet, dass die betroffene Person auf unbestimmte Zeit nicht fähig ist, mehr als drei Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachzugehen unabhängig vom Berufsfeld.

Wer entscheidet über eine Berufsunfähigkeit?

Laut Gesetz zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn ein Arzt oder Gutachter eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent diagnostiziert. Diese 50 Prozent werden individuell ermittelt und hängen vorrangig mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zusammen. Eine wichtige Orientierung ist die Anzahl der Arbeitsstunden, die man vor und nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gearbeitet hat. Wenn von diesen nur noch zu maximal die Hälfte der Zeit geleistet werden können, zählt das als arbeitsunfähig. 

Aber natürlich spielt auch die Art und Dauer der Erkrankung eine wichtige Rolle und die verordnete Behandlung. Das diagnostiziert der behandelnde Arzt, aber über die tatsächliche Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente entscheidet der Versicherer. 

Gibt es eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Der Staat beziehungsweise die Krankenkasse zahlt zumindest ein Krankengeld im Falle eines längeren Arbeitsausfalls. Die Höhe dieses Krankengeldes entspricht höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Durch den Abzug der Sozialversicherung bleiben am Ende effektiv etwa 76 Prozent des Nettogehalts übrig. Allerdings ist die maximale Dauer der Zahlung auf etwa anderthalb Jahre beschränkt.

Nach dieser Zeit erhält man nur weiterhin Leistungen vom Staat, wenn eine Erwerbsunfähigkeit attestiert werden kann. Kann der Betroffene das nicht, kann aber auch nicht in dem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten, muss er oder sie sich einen anderen Job suchen. 

Wie funktioniert eine private BU?

Eine private Versicherung gegen Berufsunfähigkeit funktioniert im Prinzip wie jede andere Versicherung. Die Versicherten zahlen einen monatlichen Beitrag und sind so für den Ernstfall abgesichert. Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte etwa 70-80 Prozent des Nettogehalts abdecken.

Bei Vertragsabschluss wird über die Dauer und Höhe der Versicherung entschieden, ebenso über die Höhe und Art der monatlichen Zahlungen und die Höhe der Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit. Diese Stellschrauben sind individuell je nach Alter bei Abschluss, Beruf und Risiko. Um eine solche BU-Versicherung abzuschließen, braucht man ein gesundheitliches Gutachten, das über das zu erwartende gesundheitliche Risiko Auskunft gibt. 

Zahlt die Versicherung bei Langzeitschäden durch eine Corona-Infektion oder Impfung?

In der Regel werden bei Vertragsabschluss alle Eventualitäten schriftlich festgehalten und somit alle Fälle bei denen eine Berufsunfähigkeitsrente fällig wird. So ist zum Beispiel oft eine Infektionsschutzklausel in einer BU enthalten. Das bedeutet, dass auch die Berufsunfähigkeit aufgrund einer Infektion abgesichert ist. Der genaue Wortlaut kann je nach Versicherer abweichen und sollte daher sehr gründlich geprüft werden.

Laut Definition ist der oder die Betroffene somit auch vor der Berufsunfähigkeit durch Folgeschäden nach einer Corona-Infektion geschützt. Doch wie ist es mit Schäden durch die Impfung?

Grundsätzliche Nebenwirkungen von Impfungen wie Fieber oder Kopfschmerzen werden natürlich nicht abgesichert. Bei Langzeitschäden und Beeinträchtigungen der betroffenen Person kann aber ein Versicherungsschutz fällig werden. Das muss allerdings in den Versicherungsbedingungen klar festgehalten werden.

Bei vielen Versicherer, die Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfallversicherungen anbieten, ist ein solcher Impfschutz schon enthalten. Dieser sichert dann gegen jede Art von Impfschaden ab, also auch gegen mögliche Folgen der Corona-Impfung. Wer jetzt erst eine Versicherung abschließen möchte, sollte also unbedingt auf den Impfschutz und die Konditionen achten.

Außerdem sollte man bei Vertragsabschluss stets korrekte Angaben machen und der Anzeigepflicht als Vertragsnehmer nachkommen. Sonst riskiert man im schlimmsten Fall eine Verweigerung der Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Infektionsklausel

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der monatlichen Beiträge?

Je nach Beruf berechnet sich der Versicherungsbeitrag. Anwälte, Ärzte und Berater gehören zum Beispiel zur Gruppe mit geringem Risiko. Altenpfleger, Künstler und Handwerker werden dagegen als risikoreichere Berufe eingestuft. 

Die Risikoeinstufung des Berufs ist aber nicht allein entscheidend. Der Gesundheitszustand des zu Versichernden zum Zeitpunkt des Eintritts hat großen Einfluss auf die Beitragshöhe. In jungen Jahren haben die meisten noch keine Vorerkrankungen oder Krankenhausaufenthalte hinter sich. 

Zudem zahlen junge Menschen über einen längeren Zeitraum ein, als ältere und können deshalb ihre monatlichen Beiträge in der Regel gering halten. Auch deshalb ist eine frühzeitige Entscheidung von Vorteil.

Gesundheitliche Faktoren sind zum Beispiel genetische Prädispositionen oder gefährliche Hobbys. Starkes Übergewicht oder psychische Erkrankungen können zu einem Risikozuschlag führen. Versicherungsunternehmen können individuell entscheiden, ob sie gegen gewisse Gesundheitsrisiken gar nicht versichern. Menschen mit Rückenbeschwerden werden beispielsweise häufig nicht gegen Wirbelsäulenerkrankungen abgesichert. Auch psychische Erkrankungen können als Ausschlusskriterien gelten.

Außerdem entscheidet natürlich die Höhe des derzeitigen Einkommens über die Höhe der monatlichen Beiträge, ebenso wie das Alter bis zu dem die Versicherung laufen soll. 

Was wenn ich noch gar keinen Beruf habe?

Bei Studierenden und Auszubildenden wird der angestrebte Beruf als Referenz genommen. Das muss schriftlich bei Vertragsabschluss festgehalten sein. Einige Versicherer haben keine festgelegte Regelung für Studierende und Auszubildende. In solchen Fällen kann eigenständig die angestrebte Berufswahl vermerkt werden, um im Ernstfall Streitigkeiten zu vermeiden.

Steht man schon im Berufsleben, wird für die Berufsunfähigkeitsversicherung der ausgeübte beziehungsweise gelernte Beruf als Berechnungsgrundlage genommen.

Welche Tarife gibt es?

Für Auszubildende und Studierende gibt es häufig Einsteiger- oder Startertarife. Der oder die Versicherte startet hier mit einem geringen Monatsbeitrag, der sich über die Jahre erhöht. Sobald es die finanziellen Mittel zulassen, ist es ratsam, in den Normaltarif zu wechseln. Andernfalls bleibt diese Beitragsdynamik über die gesamte Laufzeit erhalten. Der Wechsel zum Normaltarif kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Das sollte man bei der Tarifwahl ist unbedingt beachten, um eine mögliche Erhöhung der Kosten zu vermeiden.

Leistungsdynamik & Gehaltserhöhung

Eine Rente mit Leistungsdynamik bedeutet, dass sich die Rente im Falle der Berufsunfähigkeit jedes Jahr erhöht. Das wirkt zum Beispiel der Inflation entgegen. Allerdings erhöhen sich die zu zahlenden Monatsbeiträge sehr stark. Das kann jede(r) individuell entscheiden und ist natürlich vom Berufsrisiko abhängig. Diese Leistungsdynamik muss allerdings bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Nachträglich kann man das meist nicht mehr anpassen.

Die monatliche Rente kann auch pauschal erhöht werden. Das ist zum Beispiel ratsam bei einem besser bezahlten Job oder einer Gehaltserhöhung. Diese Anpassung erfolgt in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ein Beispiel

Beispielhafte Beiträge für eine 19-jährige Studentin, die sich für eine Rente von 1000€ monatlich absichert liegen im besten Fall bei etwa 29 Euro monatlich im ersten Jahr und 42 Euro im 5. Jahr. Bei einem Wechsel zum Normaltarif belaufen sich die Beiträge bis zum Ende der Versicherungslaufzeit (65 J.) auf etwa 106 Euro im Monat. Damit ist die Studentin für einen verhältnismäßig geringen Betrag ihr komplettes Arbeitsleben geschützt vor dem finanziellen Ruin durch Berufsunfähigkeit.

Wenn Du wissen willst, welche Berufsunfähigkeitsversicherung am besten zu Dir passt oder wie Deine Chancen für einen günstigen Tarif stehen, kontaktiere uns gerne hier über mygreenfinance.de.

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